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Patientenverfügung
 
Seit 1. September 2009 gilt das neue Patientenverfügungsgesetz. Eine Patientenverfügung ist die Anweisung eines Patienten an seinen künftigen Arzt, sie betrifft per definitionem medizinische Entscheidungen.

Eine ärztliche Beratung ist hier in höchstem Maße sinnvoll, auch wenn das Gesetz keine Pflicht zur Beratung vorsieht.

Medizinische Sachverhalte mit einzubeziehen ist unverzichtbar, insbesondere, wenn Krankheitsverläufe absehbar sind. Denn Ziel ärztlicher Bemühungen am Lebensende – in welchem Alter auch immer das sein mag- sollte immer sein, Patient und Familie als Betreuungseinheit zu verstehen und einerseits den Patientenwillen zu respektieren und andererseits Entscheidungen und Kommunikationsprozesse so zu gestalten, dass sie für die Angehörigen nicht zu einer zusätzlichen Belastung in der Trauerphase führen.

Dafür bietet das neue Gesetz nun einen guten Rahmen, den es gemeinsam für Patient und Arzt auszufüllen gilt.

Ich biete Ihnen eine fundierte Beratung für Ihre persönliche Patientenverfügung an, die ich auf Wunsch auch gemeinsam mit Ihnen und einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei lege artis erstellen.

Eine Patientenverfügung ist vorausschauende Prävention!

 
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Dr. Thomas Platzer
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